Die Gemeindeleitung liegt beim Ältestenrat (dem Vorstand im Sinne des Vereinsgesetzes). Der Ältestenrat wird jeweils von der Mitgliederversammlung auf 5 Jahre gewählt. Die Prediger gehören Kraft ihres Amtes dem Ältestenrat als stimmberechtigte Mitglieder an.
Der amtierende Ältestenrat:
Vertretungsberechtigter Vorstand im Sinne des § 26 BGB: